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   OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 2 ME 463/20   

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OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 2 ME 463/20 (https://dejure.org/2020,40967)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.2020 - 2 ME 463/20 (https://dejure.org/2020,40967)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 2 ME 463/20 (https://dejure.org/2020,40967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Maskenpflicht im Schulunterricht kann auch inzidenzunabhängig angeordnet werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Maskenpflicht im Schulunterricht kann auch inzidenzunabhängig angeordnet werden - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Maskenpflicht im Schulunterricht kann auch inzidenzunabhängig angeordnet werden - Anordnung voraussichtlich rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 519/20

    Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag; Schulunterricht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 2 ME 463/20
    Auch aus der allgemeinen Regelung über die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 CoronaVO folgt eine solche Pflicht nicht, da § 13 CoronaVO für den Schulbereich eine speziellere, die allgemeine Regelung in § 3 CoronaVO verdrängende Sonderregelung enthält (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 519/20 -, juris Rn. 75).

    Ergänzend nimmt der Senat Bezug auf die Ausführungen des 13. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in einem Normenkontrolleilverfahren, in welchem dieser die voraussichtliche Rechtmäßigkeit der in § 13 Abs. 1 Satz 6 CoronaVO (nunmehr § 13 Abs. 1 Satz 5 CoronaVO) geregelten Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht festgestellt hat (Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 519/20 -, juris) und denen sich der erkennende Senat anschließt.

    Auch wenn im Falle eines Überschreitens einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einem bestimmten Gebiet tatsächliche Anhaltspunkte für ein dynamisches Infektionsgeschehen und eine erhöhte Infektionswahrscheinlichkeit bestehen und dies es rechtfertigen kann, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht erst bei Erreichen dieser Inzidenzschwelle vorzusehen, wie es der Landesverordnungsgeber in § 13 Abs. 1 Satz 5 CoronaVO getan hat (vgl. Nds, OVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 519/20 -, juris Rn. 75), ist die Anordnung einer inzidenzunabhängigen Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten bestimmter Orte ebenfalls als grundsätzlich zulässig anzusehen (vgl. zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel und im Personenverkehr Nds. OVG, Beschl. v. 5.5.2020 - 13 MN 119/20 -).

    Soweit die Antragsteller darauf verweisen, dass das Tragen von Masken nicht vor einer Infektion mit Coronaviren schütze, da aufgrund der Größenverhältnisse der Poren der Masken die Viruspartikel einfach hindurchfliegen könnten, und in diesem Zusammenhang auf eine in Dänemark durchgeführte Studie verweisen, wonach das Tragen von Masken das Infektionsrisiko nicht senke, ist dem entgegenzuhalten, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Erkenntnis zur Bekämpfung von Infektionen mit SARS-CoV-2 grundsätzlich geeignet ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 519/20 -, juris Rn. 65; Beschl. v. 14.08.2020 - 13 MN 300/20 -, juris Rn. 13 ff.; jeweils m. w. N.; zusammenfassend zum aktuellen Forschungsstand siehe auch Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie - DGHM - sowie der Deutschen Gesellschaft für Virologie - GfV - zur Infektionsprävention durch das Tragen von Masken v. 4.11.2020, www.g-f-v.org/sites/default/files/Masken_DGHM_Stellungnahme-DGHM-und-GfV041120V2.pdf).

    Wissenschaftliche Erkenntnisse werden nicht dadurch gewonnen, dass von allen Seiten gleichförmige Paradigmen wiederholt werden, sondern dadurch, dass sich aus verschiedenen Beiträgen und Sichtweisen eine Synthese bildet (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 519/20 -, juris Rn. 65).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 13 B 1197/20

    Eilantrag gegen "Maskenpflicht" im Unterricht erfolglos

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 2 ME 463/20
    Abatmung von Kohlendioxid objektiv in relevanter Weise beeinträchtigen würde, liegen derzeit nicht vor (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 20.8.2020 - 13 B 1197/20.NE -, juris Rn. 89 f.; OVG SH, Beschl. v. 28.8.2020 - 3 MR 37/20 -, juris Rn. 21; Sächs. OVG, Beschl. v. 7.12.2020 - 3 B 396/20 -, Beschlussabdruck Rn. 42, abrufbar unter www.justiz.sachsen.de//ovgentschweb/documents/20B396.B01.pdf).
  • OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 13 MN 119/20

    Corona; Folgenabwägung; Infektionsschutzrecht; Maske; Mund-Nasen-Bedeckung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 2 ME 463/20
    Auch wenn im Falle eines Überschreitens einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einem bestimmten Gebiet tatsächliche Anhaltspunkte für ein dynamisches Infektionsgeschehen und eine erhöhte Infektionswahrscheinlichkeit bestehen und dies es rechtfertigen kann, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht erst bei Erreichen dieser Inzidenzschwelle vorzusehen, wie es der Landesverordnungsgeber in § 13 Abs. 1 Satz 5 CoronaVO getan hat (vgl. Nds, OVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 519/20 -, juris Rn. 75), ist die Anordnung einer inzidenzunabhängigen Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten bestimmter Orte ebenfalls als grundsätzlich zulässig anzusehen (vgl. zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel und im Personenverkehr Nds. OVG, Beschl. v. 5.5.2020 - 13 MN 119/20 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 3 MR 37/20

    Corona-Krise; Maskenpflicht in der Schule außerhalb des Unterrichts;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 2 ME 463/20
    Abatmung von Kohlendioxid objektiv in relevanter Weise beeinträchtigen würde, liegen derzeit nicht vor (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 20.8.2020 - 13 B 1197/20.NE -, juris Rn. 89 f.; OVG SH, Beschl. v. 28.8.2020 - 3 MR 37/20 -, juris Rn. 21; Sächs. OVG, Beschl. v. 7.12.2020 - 3 B 396/20 -, Beschlussabdruck Rn. 42, abrufbar unter www.justiz.sachsen.de//ovgentschweb/documents/20B396.B01.pdf).
  • OVG Sachsen, 07.12.2020 - 3 B 396/20

    Corona; Maske; Mund-Nasenbedeckung; Gesundheitsgefahr; psychosoziale Folgen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 2 ME 463/20
    Abatmung von Kohlendioxid objektiv in relevanter Weise beeinträchtigen würde, liegen derzeit nicht vor (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 20.8.2020 - 13 B 1197/20.NE -, juris Rn. 89 f.; OVG SH, Beschl. v. 28.8.2020 - 3 MR 37/20 -, juris Rn. 21; Sächs. OVG, Beschl. v. 7.12.2020 - 3 B 396/20 -, Beschlussabdruck Rn. 42, abrufbar unter www.justiz.sachsen.de//ovgentschweb/documents/20B396.B01.pdf).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2020 - 13 MN 300/20

    Corona; Mund-Nasen-Bedeckung; Normenkontrollantrag; Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 2 ME 463/20
    Soweit die Antragsteller darauf verweisen, dass das Tragen von Masken nicht vor einer Infektion mit Coronaviren schütze, da aufgrund der Größenverhältnisse der Poren der Masken die Viruspartikel einfach hindurchfliegen könnten, und in diesem Zusammenhang auf eine in Dänemark durchgeführte Studie verweisen, wonach das Tragen von Masken das Infektionsrisiko nicht senke, ist dem entgegenzuhalten, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Erkenntnis zur Bekämpfung von Infektionen mit SARS-CoV-2 grundsätzlich geeignet ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 519/20 -, juris Rn. 65; Beschl. v. 14.08.2020 - 13 MN 300/20 -, juris Rn. 13 ff.; jeweils m. w. N.; zusammenfassend zum aktuellen Forschungsstand siehe auch Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie - DGHM - sowie der Deutschen Gesellschaft für Virologie - GfV - zur Infektionsprävention durch das Tragen von Masken v. 4.11.2020, www.g-f-v.org/sites/default/files/Masken_DGHM_Stellungnahme-DGHM-und-GfV041120V2.pdf).
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 13 MN 506/20

    Auslegung, verfassungskonforme; Beschränkung; Corona-Virus; Feiern; Hausstand;

    Dies gilt insbesondere für die von den Antragstellern angeführte dänische Maskenstudie (vgl. hierzu Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.12.2020 - 2 ME 463/20 -, juris Rn. 14).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2021 - 1 KM 159/21

    Corona-Krise; dringende Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske;

    Das heißt jedoch nicht, dass Schutzmaßnahmen unterhalb einer 7-Tages-Inzidenz von 35 bereits deshalb unzulässig wären (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 ME 463/20 -, juris Rn. 11).

    Der Senat verweist insoweit lediglich auf die auch bereits in der Rechtsprechung hierfür angeführte Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für Schulen (Präventionsmaßnahmen in Schulen während der COVID-19-Pandemie, Stand: 12. Oktober 2020, S. 10 - https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Praevention-Schulen.html; vgl. dazu OVG Schleswig, Beschluss vom 13. November 2020 - 3 MR 61/20 -, juris Rn. 45; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. November 2020 - OVG 11 S 114/20 -, DVBl. 2021, 60, zitiert nach juris Rn. 37; OVG Münster, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 13 B 1609/20 NE -, juris Rn. 44 ff.) und auf die Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie - DGHM - sowie der Deutschen Gesellschaft für Virologie - GfV - zur Infektionsprävention durch das Tragen von Masken v. 4. November 2020 (www.g-f-v.org/sites/default/files/Masken_DGHM_Stellungnahme-DGHM-und-GfV041120V2.pdf, vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss v. 15. Dezember 2020 - 2 ME 463/20 -, juris Rn. 14).

    Dies gilt auch zur Frage, ob eine Alltagsmaske zu einer geringeren Sauerstoffaufnahme und zu einer erhöhten Kohlendioxid-Aufnahme bei tragenden Personen führt (vgl. dazu die Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie - DGHM - sowie der Deutschen Gesellschaft für Virologie - GfV - zur Infektionsprävention durch das Tragen von Masken v. 4. November 2020 - www.g-f-v.org/sites/default/files/Masken_DGHM_Stellungnahme-DGHM-und-GfV041120V2.pdf; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 ME 463/20 -, juris Rn. 15).

    Vielmehr sind schon nach § 28a Abs. 3 Sätze 5 und 6 IfSG bei einem Inzidenzwert von über 35 "breit angelegte" und bei einem über 50 "umfassende" Schutzmaßnahmen zu ergreifen (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 ME 463/20 -, juris Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 05.05.2021 - 2 ME 75/21

    Befreiung; Datenschutzrecht; Erledigung der Hauptsache des Rechtsstreits;

    Der beschließende Senat schließt sich dieser Rechtsauffassung an (vgl. in diesem Zusammenhang bereits Senatsbeschl. v. 15.12.2020 - 2 ME 463/20 -, juris Rn. 8 ff. m.w.N.).

    Hinreichend belastbare Erkenntnisse wissenschaftlich fundierter Quellen dafür, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung objektiv geeignet ist, die Gesundheit von Grundschülerinnen und Grundschüler in relevanter Weise zu beeinträchtigen, liegen auch derzeit nicht vor (vgl. hierzu bereits Senatsbeschl. v. 15.12.2020 - 2 ME 463/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.; OVG HB, Beschl. v. 20.4.2021 - 1 B 178/21 -, juris Rn. 32 m.w.N.; VGH BW, Beschl. v. 22.4.2021 - 1 S 1007/21 u.a. -, vgl. Pressemitteilung v. 22.4.2021, juris; OVG MV, Beschl. v. 16.4.2021 - 1 KM 159/21 OVG -, vgl. Pressemitteilung v. 19.4.2021, juris; AG Wittenberg, Beschl. v. 8.4.2021 - 5 F 140/21 -, COVuR 2021, 301, 12 f. m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2021 - 1 KM 199/21

    Corona-Krise; Maskenpflicht für Schüler; Mecklenburg-Vorpommern

    Das heißt jedoch nicht, dass Schutzmaßnahmen unterhalb einer 7-Tages-Inzidenz von 35 bereits deshalb unzulässig wären (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 ME 463/20 -, juris Rn. 11).

    Der Senat verweist insoweit lediglich auf die auch bereits in der Rechtsprechung hierfür angeführte Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für Schulen (Präventionsmaßnahmen in Schulen während der COVID-19-Pandemie, Stand: 12. Oktober 2020, S. 10 - https://www.rki.de/DE/ Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Praevention-Schulen.html; vgl. dazu OVG Schleswig, Beschluss vom 13. November 2020 - 3 MR 61/20 -, juris Rn. 45; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. November 2020 - OVG 11 S 114/20 -, DVBl. 2021, 60, zitiert nach juris Rn. 37; OVG Münster, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 13 B 1609/20 NE -, juris Rn. 44 ff.) und auf die Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie - DGHM - sowie der Deutschen Gesellschaft für Virologie - GfV - zur Infektionsprävention durch das Tragen von Masken v. 4. November 2020 (www.g-f-v.org/sites/default/files/Masken_DGHM_Stellungnahme-DGHM-und-GfV041120V2.pdf, vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss v. 15. Dezember 2020 - 2 ME 463/20 -, juris Rn. 14).

    Dies gilt auch zur Frage, ob eine Alltagsmaske zu einer geringeren Sauerstoffaufnahme und zu einer erhöhten Kohlendioxid-Aufnahme bei tragenden Personen führt (vgl. dazu die Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie - DGHM - sowie der Deutschen Gesellschaft für Virologie - GfV - zur Infektionsprävention durch das Tragen von Masken v. 4. November 2020 - www.g-f-v.org/sites/default/files/Masken _DGHM_Stellungnahme-DGHM-und-GfV041120V2.pdf; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 ME 463/20 -, juris Rn. 15).

    Vielmehr sind schon nach § 28a Abs. 3 Sätze 5 und 6 IfSG bei einem Inzidenzwert von über 35 „breit angelegte“ und bei einem über 50 „umfassende“ Schutzmaßnahmen zu ergreifen (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 ME 463/20 -, juris Rn. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2021 - 3 M 4.21

    Schulrecht; Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Schulpflicht; Durchsetzung;

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Normenkontrollantrag gegen die Pflicht zum Tragen einer Maske in der Schule durch Beschluss vom 9. November 2020 - OVG 11 S 114/20 - (juris) angesichts der Erforderlichkeit von Infektionsschutzmaßnahmen sowie der Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit des Maskentragens auch in schulischen Zusammenhängen, zur Reduktion des Infektionsgeschehens beizutragen, zurückgewiesen (vgl. auch zur Zulässigkeit der Maskenpflicht in der Schule: VGH München, Beschluss vom 7. September 2020 - 20 NE 20.1981 - juris Rn. 18 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 519/20 - juris Rn. 25 ff.; Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 ME 463/20 - juris Rn. 9 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 20. August 2020 - 13 B 1197/20.NE - juris Rn. 32 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 3 MR 43/20 - juris Rn. 14 ff.; Beschluss vom 13. November 2020 - 3 MR 61/20 - juris Rn. 11 ff.; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 1 S 3201/20 - juris Rn. 32 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 7. Dezember 2020 - 3 B 396/20 - juris Rn. 20 ff.).
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